Ein Finanzdienstleistungsinstitut ist laut deutschem Kreditwesengesetz ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und das kein Kreditinstitut ist. Die Abgrenzung zu Kreditinstituten wird gewählt, um für diese Institutsgruppe etwas geringere Anforderungen durch die Finanzmarktaufsicht definieren zu können.
Wort | Synonyme |
Finanzdienstleister | Bankbeamter |
Finanzdienstleister | Bänker |
Finanzdienstleister | Bankangestellter |
Finanzdienstleister | Bankbediensteter |
Finanzdienstleister | Bankkaufmann |
Finanzdienstleister | Bankier |
Finanzdienstleister | Banker |
Finanzdienstleister | Brosche |