[1] Amtssprache, veraltet: Inhalt, Gegenstand eines Antrags, eines Gesuchs
Eine Petition ist ein Schreiben an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen, und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts bitten. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Petitum | petition | sv | ||
Petitum | veraltet petitum | sv |