Kurzwaffen bilden eine Kategorie von Schusswaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Es handelt sich definitionsgemäß um alle Schusswaffen, die keine Langwaffen sind – das heißt, die als Waffe oder in bestimmten Teilen gewisse Höchstlängen nicht überschreiten.
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| Wort | Synonyme |
| Faustfeuerwaffe | Handfeuerwaffe |
| Faustfeuerwaffe | Handwaffe |