[1] Freiheitsstrafe, Gefängnis : Ausbruchversuch, Gefangenenbefreiung, Gefängnisrevolte
Die Gefangenenbefreiung führt dazu, dass sich eine von Rechts wegen in Gewahrsam genommene Person wieder in Freiheit befindet. Dies kann nur unter Mitwirkung Dritter erfolgen.