[1] : Wahlschein, Wahlkarte, Stimmausweis oder Stimmrechtsausweis sind Rechtsbegriffe aus dem Wahlrecht. Sie sind in gewisser Weise Bescheinigungen über das Recht zur Wahlteilnahme, und dürfen nicht mit dem Wahlzettel verwechselt werden.
Wahlschein (Deutschland), Wahlkarte (Österreich), Stimmausweis oder Stimmrechtsausweis (Schweiz) sind Begriffe aus dem Wahlrecht. Sie sind in gewisser Weise Bescheinigungen über das Recht zur Wahlteilnahme, und dürfen nicht mit dem Wahlzettel verwechselt werden.