[1] Wald, den eine Stadt besitzt [2] : Mit Stadtwald wird ein Wald bezeichnet, der sich im Besitz einer Stadt befindet. In Deutschland handelt es sich in der Regel um Körperschaftswald nach § 3 Bundeswaldgesetz.
Mit Stadtwald wird ein Wald bezeichnet, der sich im Besitz einer Stadt befindet. In Deutschland handelt es sich in der Regel um Körperschaftswald nach § 3 Bundeswaldgesetz. Zur Erholung der Stadtbewohner weisen Stadtwälder meist eine höhere Dichte von Freizeiteinrichtungen wie Spielplätze, Gaststätten, Reit- und Wanderwegen auf.
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