[1] Bauwesen: Erdgeschoss, das etwa eine halbe Treppe unter der Geländehöhe auf der Straßenseite liegt [2] Plattenlabel:
Souterrain oder Tiefparterre ist ein Synonym für das Untergeschoss oder auch Kellergeschoss eines Gebäudes, da dieses Geschoss unterhalb der Erdoberfläche auf der Seite der Straßenfassade liegt. Oft liegt das Souterrain nur halb unter der Erdoberfläche und kann dann auch befenstert sein. Das darüberliegende Geschoss liegt dann als Hochparterre ein halbes Geschoss über der Erdoberfläche. Von einem Souterrain(geschoss) wird allgemein nur dann gesprochen, wenn die entsprechenden Räume zum Wohnen bzw. dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen und entsprechend ausgelegt sind. Der Begriff wird oft in Wohnungsannoncen für ganz oder teilweise unter Bodenniveau liegende Wohnungen verwendet und kann dort als Euphemismus beschönigende Funktion haben.
|
|