Das Standlicht ist zur Beleuchtung eines stehenden Kraftfahrzeugs vorgesehen. Die seltene Bezeichnung Stadtlicht ist hingegen irreführend. Die Lichtstärke des Standlichts beträgt vorne einige Prozent des Abblendlichts, hinten wird überwiegend das Fahr-Rücklicht – oft wird auch die Kennzeichenbeleuchtung mit dem Standlicht bzw. Parklicht kombiniert eingeschaltet. Im Gegensatz zum Tagfahrlicht wird beim Standlicht auch die Fahrzeugrückseite kenntlich gemacht.