Eine Sicherheitsrichtlinie beschreibt den erstrebten Sicherheitsanspruch einer Institution. Mit Sicherheit ist hier in der Regel Informationssicherheit gemeint. Die Schwerpunkte liegen dabei heute im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und den damit einhergehenden Sicherheitsanforderungen. Hierbei liegt die Annahme bzw. Tatsache zugrunde, dass Informationen per se einen Wert darstellen bzw. ihr Schutz per Gesetz oder Verordnung gefordert ist.