[1] Verwaltungsbehörde : Abteilungsleiter, Amtmann, Bauamtsleiter [2] Führung, Chef : Amtmann, Amtschef, Amtsdirektor
Ministerialdirektor (MD) ist die Amtsbezeichnung eines Beamten mit herausgehobener Dienststellung. Er bekleidet nach dem beamteten Staatssekretär das zweithöchste Amt innerhalb der Beamtenhierarchie der Bundesrepublik Deutschland. Ministerialdirektoren dienen bei obersten Behörden des Bundes oder Bundesländer. Sie sind in der Regel in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft.