[1] Entleihen : Ausfallbürgschaft, Ausfallquote, Ausfallrisiko
Kreditsicherung bezweckt die Absicherung eines Kreditrisikos durch Sachen, Rechte oder durch die Bonität von anderen Unternehmen oder Personen. Durch Kreditsicherheiten beabsichtigt der Gläubiger einer Forderung, dass diese insolvenzsicher wird für den Fall, dass der Schuldner selbst die Tilgung und/oder Zinsen ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann. Das Gegenteil sind Blankokredite.
Wort | Synonyme |
Kreditsicherung | Kreditsicherheit |