[1] Recht: rechtliche Befugnis des Vertreters, durch eigene Willenserklärungen für den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen zu können und diesen damit zu berechtigen oder zu verpflichten
Vertretungsmacht ist ein Rechtsinstitut aus dem Recht der Stellvertretung und bezeichnet die Berechtigung zum Handeln nach außen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Vertretungsmacht | actual authority | en | |||
Vertretungsmächte | actual authorities | en |