Als Kongruenzsatz bezeichnet man in der ebenen Geometrie Aussagen, anhand deren sich einfach die Kongruenz von Dreiecken nachweisen lässt. Dreiecke sind kongruent (deckungsgleich), wenn sie in Form und Flächeninhalt gleich sind. Die Dreieckskongruenz bildet eine Äquivalenzrelation, das heißt, kongruente Dreiecke können als gleich angesehen werden.