[1] durch den Eigentümer oder einen dazu Bevollmächtigten angeordnetes Verbot, ein Grundstück oder eine Wohnung zu betreten
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Hausverbot | tillträdelseförbud | sv | ||
Hausverbot | portförbud | sv | |||
Hausverbot | ban on entering the house//pub/... | en |