Der Indexlohn in Luxemburg ist ein System gesetzlich vorgeschriebener allgemein durchgängiger Anpassungen des arbeitsvertraglich oder kollektivvertraglich vereinbarten Lohnentgelts bzw. der Gehälter und Bezüge sowie der gesetzlichen Renten an die durchschnittlichen Steigerungen der Lebenshaltungskosten. Letztere werden von der Indexkommission des amtlichen Statistikdienstes Statec ermittelt, indem die Preisentwicklung im Lande für einen festgesetzten Warenkorb ermittelt werden.