Aufsichtsbeschwerde bezeichnet: im deutschen Recht:
Fachaufsichtsbeschwerde an den Fachaufsichtsberechtigten betreffend die Recht- und Zweckmäßigkeit einer Maßnahme
Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten betreffend das persönliche Verhalten eines Amtswalters
im Schweizer Recht:
ein Rechtsbehelf, wenn keine Verfügung erlassen wurde und deshalb das Rechtsmittel der Beschwerde nicht erhoben werden kann.