[1] : Als Rückschnitt wird im Straßen- und Tiefbau in Deutschland die Abtreppung gemäß der ZTVA-StB 12 parallel zur Graben- bzw. Grubenkante verstanden. Bei Verbreiterungen innerhalb des Grabens ist der Rückschnitt rechtwinklig vorzunehmen.
Als Rückschnitt wird im Straßen- und Tiefbau in Deutschland die Abtreppung gemäß der ZTVA-StB 97 parallel zur Graben- bzw. Grubenkante verstanden. Bei Verbreiterungen innerhalb des Grabens ist der Rückschnitt rechtwinklig vorzunehmen.