[1] Recht: die gewaltsame Wegnahme und widerrechtliche Aneignung von Kirchengut
Kirchendiebstahl oder Kirchenraub ist der Diebstahl von Gegenständen aus einer Kirche bzw. der Diebstahl von geweihten Gegenständen, die dem Gottesdienst dienen. Diese Form des Diebstahls wird nach deutschem und österreichischem Recht als „besonders schwerer Fall“ mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Als schwerwiegend wird hier die potenzielle Verletzung religiöser Gefühle durch die Entweihung von Sakralgegenständen eingeschätzt. Im Mittelalter wurde die Todesstrafe verhängt.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Kirchenraub | kyrkorov | sv | ||
Kirchenraub | kyrkostöld | sv |