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Vermittlungsausschuss
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Vermittlungsausschuss
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Vermittlungsausschuss
Author: Photo: Andreas Praefcke Lizenz: Creative Commons Attribution 3.0Bild:WikimediaWortbeschreibung : Wikipedia Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Näheres zu dessen Organisation und Verfahren regelt die „Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG“. Der Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Die vom Bundestag entsandten Mitglieder werden vom Parlament nach Fraktionsproporz gewählt. Die vom Bundesrat entsandten 16 Mitglieder repräsentieren jeweils ein Land und werden von der jeweiligen Landesregierung bestimmt. Die Mitglieder des Vermittlungsausschuss sind laut Art. 77 Abs. 2 GG nicht an Weisungen gebunden. Die Abstimmung erfolgt nicht nach Bundesrat und Bundestag getrennt, sondern im Plenum. Eine Minimal- oder Maximaldauer bis es zu einem Beschluss kommt, gibt es nicht. Mehr lesen