[1] Gerichtshof: Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 Oberstes Straf- und Zivilgericht im Deutschen Reich. Es hatte seinen Sitz in Leipzig. Der Oberste Gerichtshof wurde mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze gegründet und errichtete während der Zeit des Deutsch
Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich. Das Reichsgericht hatte seinen Sitz in Leipzig. Es war zuständig für Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wurde. Ferner betreute es verwandte Spezialrechtsgebiete wie etwa das Berufsrecht in der Rechtspflege. Mit dem Reichsgericht verbunden war das Reichsarbeitsgericht, angegliedert waren dem Reichsgericht der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich, das Reichsbahngericht und das Wahlprüfungsgericht beim Reichstag sowie in den Jahren 1921 bis 1926 das Reichsschiedsgericht. Neben dem Reichsgericht bestanden der Reichsfinanzhof und das Reichsverwaltungsgericht.