[1] Vorschrift, die eine Demonstration untersagt
Das Versammlungsverbot bezeichnet jegliche gerichtliche oder polizeiliche Maßnahme, die die Untersagung einer Versammlung unter freiem Himmel zum Ziel hat. Ein Versammlungsverbot stellt in Deutschland einen Eingriff in Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dar und bedarf der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.
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