Das Haltverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein behördliches Verbot im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund zu halten. „Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist“, so die Legaldefinition in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.