[1] meist im Plural, bildungssprachlich: Beschwerde, insbesondere die in schriftlicher Form gegen die Kirche und den Klerus im 15. und 16. Jahrhundert geäußert wurde
Gravamen ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet:eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren.
einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift
eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche
allgemein eine Beeinträchtigung oder Belastung der Untertanen
im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags.
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