Ein Dokumenteninkasso ist im Außenhandel eine Zahlungsbedingung, bei der dem zahlungspflichtigen Importeur unter Mitwirkung von Kreditinstituten Dokumente des zahlungsempfangenden Exporteurs gegen Zahlung oder gegen Akzeptierung von Wechseln Zug um Zug ausgehändigt werden. Dabei werden die Interessen beider Handelspartner an einer vertragsgemäßen Abwicklung der Zahlung und an einer vertragsgemäßen Lieferung ausgeglichen.