Die Sauvegarde hieß bis Anfang des 20. Jahrhunderts eine Schutzwache, die ein Truppenführer in Feindesland einzelnen Personen, Häusern, Korporationen und sonstigen Anstalten bewilligte, um sie vor Plünderung und Mißhandlung von Seiten seiner Soldaten zu sichern. Die Sauvegarde wurde als unverletzlich angesehen, ein Vergehen gegen sie wurde mit verschärfter Strafe geahndet. Angehörige einer Sauvegarde durften nicht zu Kriegsgefangenen gemacht werden.