Handelsrichter sind je nach herrschendem Recht berufliche, nebenberufliche oder ehrenamtliche Richter, die an Handelsgerichten tätig sind. Solche Gerichte gibt es in Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien und in vier Kantonen der Schweiz, doch sind die verschiedenen Systeme nur begrenzt vergleichbar. In Deutschland tragen Handelsrichter als einzige Gruppe der ehrenamtlichen Richter in der Gerichtsverhandlung die schwarze Richterrobe.