Amtsvorsteher, nach der preußischen Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 für die östlichen Provinzen der Polizeibeamte, der über einen Amtsbezirk (s.d.) gesetzt ist. Derselbe verwaltet insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Gesinde-, …