Mit dem Begriff Warenhauskette bezeichnet man privatrechtliche Handelsunternehmen, welche Warenhäuser in Filialen betreiben, in der Regel, bezeichnet man ein solches Unternehmen erst ab 20 Filialen in Deutschland als „Kette“, da ab dieser Filialanzahl von einer gewissen Marktpräsenz gesprochen werden kann. Es gibt zudem auch Unterschiede zwischen den SB-Warenhäusern und den klassischen Kaufhäusern in den Städten, gemeinsam ist ihnen jedoch eine gewisse Sortimentsbreite, die sie von den Spezialisten unterscheiden, wie zum Beispiel: C&A oder P&C als reine Modehausketten.