[1] deutsches Strafrecht: bei nicht erfolgtem oder nicht rechtzeitigem Einspruch dem rechtskräftigen Urteil gleichstehende richterliche Entscheidung über die Rechtsfolgen eines Vergehens (§§ 407 ff. StPO) [2] Bestrafung : Beschlagnahme, Beschlagnahmung, Bußgeld
Strafbefehl respektive Strafbefehlsverfahren oder Mandatsverfahren steht für: ein verkürztes Verfahren ohne Hauptverhandlung, siehe vereinfachtes Strafverfahren
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Strafbefehl | order of punishment | en | |||
Strafbefehle | orders of punishment | en |