Der Belagerungszustand ist ein von der Regierung eines Staates oder Landesteils verhängter Ausnahmezustand für einen Ort oder einen räumlich begrenzten Bezirk, währenddessen den Militärbehörden eine erweiterte Machtbefugnis auch in zivilen Belangen eingeräumt wird. Er gehört zu den freiheitsbeschränkenden Ausnahmeregelungen des Kriegsrechts und schließt die Einschränkung der Grundrechte der betroffenen Zivilbevölkerung ein. Die Auswirkungen sind besonders im Bereich der Rechtspflege spürbar; sie können bis zur vorübergehenden Aussetzung der bürgerlichen Gerichte und Unterstellung aller Einwohner unter Militärgerichtsbarkeit gehen. Der Belagerungszustand tritt während eines Krieges in Festungen bei der Wahrscheinlichkeit eines feindlichen Angriffs ein, kann aber auch in anderen Städten oder Provinzen oder in größeren, von Kriegshandlungen betroffenen Gebieten verhängt werden. Er wird bisweilen auch im Frieden bei Unruhen oder beim Ausbruch eines Aufstands angeordnet.
Wort | Synonyme |
Belagerungszustand | Belagerungsstand |
Belagerungszustand | Notstand |
Belagerungszustand | Ausnahmezustand |
Belagerungszustand | Kriegsrecht |