Der Teilezurichter war vom 2. Oktober 1939 bis zum 31. August 2013 ein anerkannter Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die zweijährige betriebliche oder schulische Ausbildung zum Teilezurichter wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung vor der IHK abgeschlossen. Teilezurichter sind in der Herstellungs- und Montagetechnik, der Metallindustrie und im Metallbau tätig. Sie sind für die Montage, Produktion, Wartung und Maschinenpflege zuständig.