[1] Titel eines Doktors, der jemandem für seine Verdienste ehrenhalber, das heißt, nicht aufgrund einer erfolgreich bestandenen akademischen Prüfung, verliehen wird
Ein Ehrendoktor ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere akademische oder wissenschaftliche Verdienste an Akademiker oder Nichtakademiker verliehen wird.
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