Eine Klageänderung ist das Austauschen des Klageantrags oder des diesen begründenden Sachverhalts innerhalb desselben Prozesses. Klageänderungen können im Zivilprozess oder im Verwaltungsprozess vorkommen. Im Strafprozess gibt es keine Klageänderung im eigentlichen Sinne; allerdings kann die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachtragsanklage erheben oder nach Hinweis auf eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts eine Verurteilung nach einem anderen Straftatbestand erfolgen.