Die Tierarztpraxis ist die häufigste Form der Berufsausübung praktizierender Tierärzte. Sie wird von mindestens einem niedergelassenen Tierarzt geleitet und dient der tierärztlichen Betreuung von Tieren. Der Betrieb einer Tierarztpraxis ist der jeweils zuständigen Landestierärztekammer anzuzeigen. Voraussetzung ist die Approbation als Tierarzt. Der Tierarztpraxis ist in nahezu allen Fällen eine Tierärztliche Hausapotheke angeschlossen. In Deutschland gab es 2012 etwa 10100 Tierarztpraxen, in denen 11906 Tierärzte und 6343 Praxisassistenten tätig waren.