[1] in Deutschland: Sicherungshypothek, die auf Antrag des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung von mehr als 750 € ins Grundbuch eingetragen wird
Eine Zwangshypothek ist eine zugunsten einer Forderung bestehende, in das Grundbuch eingetragene, dingliche Sicherheit an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht. Ihre Eintragung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Zwangshypothek | judgement mortgage | en | ||
Zwangshypothek | judicial mortgage | en |