Polizeibehörde bezeichnet: in Deutschland im Allgemeinen eine Behörde, die den klassischen Polizeivollzugsdienst oder verwaltungspolizeiliche Aufgaben z. B. als Ordnungsbehörde wahrnimmt.
in Baden-Württemberg eine Behörde, die Polizeiaufgaben wahrnimmt. Sie ist der organisatorische Teil der Polizei, ist aber nicht Polizeivollzugsdienst als solches, siehe Polizeibehörde (Baden-Württemberg)