[1] Versicherung : Wiederbeschaffungswert, Zeitwert,
Die Wiederbeschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes stellen die Anschaffungskosten des gleichen oder zumindest eines vergleichbaren Wirtschaftsguts in der Zukunft dar. Sie führen zu einer besseren Substanzerhaltung als Zeitwerte, sind dagegen aber auch schwerer und ungenauer zu ermitteln. Anwendung finden die Wiederbeschaffungskosten vor allem bei der Abschreibung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung.