[1] Möbel : Anrichte, Bord, Bücherbrett [2] : Wandschrank, mitunter auch Einbauschrank, ist im deutschsprachigen Raum eine irreführende Bezeichnung für einen verhältnismäßig kleinen Raum, der einem übergeordneten Raum als Nutzfläche zugeordnet ist.
Als Wandschrank bezeichnet man einen verhältnismäßig kleinen Raum, der einem übergeordneten Raum als Nutzfläche zugeordnet ist. Wandschränke dienen der Aufbewahrung, beispielsweise von Hausrat. Im Gegensatz zum Möbelstück sind sie aber fester und immobiler Bestandteil zum Beispiel eines Hauses oder einer Wohnung und an den Seiten von Wänden umschlossen. Oft werden für Wandschränke Restflächen verwendet, die sich innerhalb eines Grundrisses nicht anderweitig sinnvoll nutzen lassen.