Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Gebräuchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat. Als besondere Ausprägung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat genannt, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Départements verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden.
Wort | Synonyme |
Einheitsstaat | Zentralstaat |