Unter Familienleistungsausgleich versteht man die Familie betreffende Leistungen, die den Mehraufwand ausgleichen sollen, der Familien für Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht. Dies können sowohl steuerliche Entlastungen als auch Transferleistungen sein. Der seit 1996 so genannte Familienleistungsausgleich wurde in der Vergangenheit auch als Familienlastenausgleich bezeichnet.