[1] historisch: mittelalterliches Sondergericht, das in Ost- und Mitteldeutschland zur Sicherung des Landfriedens und in Westfalen für die Urteilssprechung für besonders schwere Straftaten diente [2] geheime, gesetzlich nicht legitimierte Zusammenkunft zur Urteilsfindung bei bestimmten politischen Morden, Anschlägen und Ähnlichem
Der Begriff Feme wird ursprünglich für die Gerichtsbarkeit von Femegerichten, einer besonderen Form der mittelalterlichen Strafjustiz, und die von diesen verhängten Strafen verwendet. Eine bekannte Verwendung findet der Begriff in den sogenannten Fememorden während der Weimarer Republik, die von rechtsextremen Gruppierungen aus politischen Motiven begangen wurden.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Femegericht | vehme | fr |