Das Gesetz über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 hatte zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Lastenausgleich können beanspruchen durch direkte Kriegseinwirkungen Geschädigte
Spätheimkehrer
wer Verluste erlitten hatte
durch Vertreibung aus früher zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten östlich von Oder und Neiße (Oder-Neiße-Grenze)
durch Vertreibung aus früher nicht zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten
infolge der Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone bzw. später der DDR
aufgrund der Währungsreform von 1948.