Unter Delkredere versteht man allgemein das Risiko eines Forderungsausfalls und speziell im Handelsrecht eine besondere Art des Garantievertrags, die bei Handelsvertretern und Kommissionären vorkommt. Der Kommissionär übernimmt gegenüber dem Kommittenten die ihm obliegende unmittelbare persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten des Vertragspartners aus dem von ihm abgeschlossenen Geschäft in Form der Gewährleistung für den Eingang der Forderung.