[1] : Kommunalwahlrecht ist ein Überbegriff für verschiedene gesetzliche Regelungen des Kommunalrechtes für die Kommunalwahlen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Kommunalwahlrecht bezeichnet das Teilrechtsgebiet des Kommunalrechtes, das sich mit der Durchführung von Kommunalwahlen beschäftigt:Kommunalwahlrecht (Deutschland)
Kommunalwahlrecht (Baden-Württemberg)
Kommunalwahlrecht (Bayern)
Kommunalwahlrecht (Hessen)
Kommunalwahlrecht (Mecklenburg-Vorpommern)
Kommunalwahlrecht (Niedersachsen)
Kommunalwahlrecht (Nordrhein-Westfalen)
Kommunalwahlrecht (Rheinland-Pfalz)
Kommunalwahlrecht (Schleswig-Holstein)
Kommunalwahlrecht (Thüringen)
Kommunalwahlrecht (Österreich)
Kommunalwahlrecht (Schweiz)
Für allgemeine Aspekte des Kommunalwahlrechtes, siehe Kommunalwahl
Daneben ist Kommunalwahlrecht auch eine Bezeichnung für das Recht an Kommunalwahlen teilzunehmen. Siehe hierzu Wahlrecht