Bei Produktionsabgaben wird zwischen „Gütersteuern“ und „sonstigen Produktionsabgaben“ unterschieden.
Gütersteuern sind pro Einheit einer produzierten oder gehandelten Ware oder Dienstleistung zu bezahlen. Zum einen können sie als ein bestimmter Geldbetrag pro Mengeneinheit festgesetzt werden, zum anderen wertbezogen, d. h. als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit oder des Wertes der den Gegenstand der Transaktion bildenden Ware oder Dienstleistungen.