Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht auf der mit Stand 2016 von 193 Staaten und Gebieten ratifizierten bzw. angenommenen Welterbekonvention von 1972. Im Jahr 1978 wurde die Welterbeliste mit zwölf Welterbestätten eröffnet.