[1] historisch, nationalsozialistisch: Angehöriger der sogenannten deutschen Volksgemeinschaft
Das Wort Volksgenosse ist seit 1798 nachweisbar und wurde ursprünglich emphatisch überhöht für „Landsmann“ gebraucht. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wird Volksgenosse auch im Sinne von „Angehöriger einer solidarischen Sozialgemeinschaft“ verwendet. Frühe sektenähnliche völkische Gruppierungen legten dem Begriff die Bedeutung als „Angehöriger der Blutsgemeinschaft“ bei.
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