Vorfahr(e) bezeichnet ein biologisches Eltern- oder Vorelternteil eines Lebewesens, von dem es in direkter Linie abstammt und dessen blutsverwandter Nachfahre es ist. Zweigeschlechtliche Lebewesen haben mutter- und vaterseitige Vorfahren, auch als Ahnen zusammengefasst. Die Vorfahrenschaft heißt fachsprachlich Aszendenz, ihr Gegenteil ist in absteigender Linie die Deszendenz als Nachkommenschaft eines Lebewesens. Im übertragenen Sinne werden ganze Tierarten als Vorfahren von Arten bezeichnet, die sich aus ihnen entwickelt haben, so gelten Dinosaurier als Vorfahren der Vögel, weil sie erstmals wärmende Federn entwickelten.