[1] Für diese Bedeutung fehlt noch eine Definition. [2] Verwaltungsbehörde : Unterbezirksvorsitzender, Unterstaatssekretär, [3] Politiker : Altbürgermeister, Bezirksstadtrat, Bürgermeister
Der Staatssekretär ist in Deutschland und Österreich ein dem Fachminister oder Regierungschef untergeordnetes Regierungs- oder Kabinettsmitglied mit politischen Funktionen oder
in Deutschland der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Unterstaatssekretär | undersecretary | en | |||
Unterstaatssekretäre | undersecretaries | en |