Der Begriff Sofortvollzug oder sofortiger Vollzug bezeichnet im deutschen Polizeirecht bestimmte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die die zuständige Behörde anstelle und auf Kosten des Pflichtigen vornimmt. Es handelt sich um Maßnahmen des Verwaltungszwangs ohne vorhergehenden Verwaltungsakt.